Allgemeines zum Thema Alleinarbeit
Wie definiert sich Alleinarbeit?
Eine Person gilt dann als allein arbeitend, wenn ihr nach einem Unfall oder in einer kritischen Situation nicht sofort Hilfe geleistet werden kann, weil sie beispielsweise ausser Sicht- und Rufweite zu anderen Personen arbeitet. Alleinarbeit ist daher nicht nur zwingend nur für Mitarbeiter die absolut alleine unterwegs sind.
Was sind Ihre Pflichten als Arbeitgeber?
Gemäss dem SECO ist zu gewährleisten, dass an Einzelarbeitsplätzen nur Personen eingesetzt werden, die sich psychisch, physisch und intellektuell dafür eignen. Für jede allein arbeitende Person ist in der Nähe ihres Arbeitsplatzes die Möglichkeit zu schaffen, im Notfall jederzeit Hilfe anzufordern, z.B. durch Telefon, Mobiltelefon, Sprechfunk, Draht- oder Funkalarm oder über eine allenfalls eingesetzte Überwachungsanlage. Es ist zu gewährleisten, dass der Hilferuf jederzeit gehört wird, z.B. in der Portierloge, Pikett Zentrale oder bei einer Bewachungsorganisation. Welche Massnahmen für einen bestimmten Einzelarbeitsplatz getroffen werden muss, lässt sich durch eine Analyse ermitteln. > Link zu den rechtlichen Anforderungen des SECO
Erfüllt die Uepaa® Safety App die SUVA Richtlinien?
Welche Anforderungen der SUVA deckt die Uepaa® Safety App ab?
Die Suva unterteilt Alleinarbeit in einer Risikomatrix in vier verschiedene Stufen. Mit der Uepaa® Safety App dürfen arbeiten bis Risikomatrix Stufe 2 erledigt werden. Dabei ist eine kontinuierliche, willensunabhängige Überwachung gewährleistet. Für die Risikomatrix Stufe 1 darf die App nur zur Alarmierung verwendet werden, nicht aber zur Überwachung! > Link zum Suva-Merkblatt 44094 «Alleinarbeit kann gefährlich sein»
Ist die Uepaa® Safety App durch die SUVA geprüft?
Die SUVA führt keine Produktprüfungen durch und homologiert keinen Produkte Hersteller. Die Uepaa AG und die SUVA haben aber eine Vertriebskooperation. Entsprechend ist die Uepaa® Safety App seit 2019 auf Sapros® erhältlich - dem Online Marktplatz für ausgewählte Sicherheitsprodukte der SUVA. > Link zu Sapros
Für welche Branchen eignet sich die Uepaa® Safety App?
Die Uepaa® Safety App ist für verschiedene Arbeiten und Branchen einsetzbar, bei welchen Personen alleine oder ausser Sichtweite von anderen Mitarbeitern arbeiten. Dies beginnt bei Kunden aus der Energie- und Verkehrsbranche, in Industriebetrieben oder Forschungslabors bei der Schichtarbeit oder beispielsweise in einer lauten Produktionshalle. Aber auch in Grossraumbüros kommt die Uepaa® Safety App bei Abend- und Wochenendarbeiten zum Einsatz.
Eignet sich die Rega-App bei betrieblicher Alleinarbeit?
Wie unterscheidet sich die Uepaa App von der neuen Rega App?
Nein, die Rega-App wurde nicht nach den gesetzlichen Vorgaben entwickelt, die an ein Notrufsystem für Alleinarbeit gestellt werden. Für die Absicherung betrieblicher Alleinarbeit, welche den gesetzlichen Auflagen seitens EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) oder Suva (Schweizerische Unfallversicherung) entsprechen soll, gibt es spezialisierte Lösungen wie die Uepaa Safety-App oder Hardware-basierte Lösungen. Die Bearbeitung der Alarmen, die Qualifikation der Fehlalarme, die Eskalation nach Firmenprotokoll und mögliche terrestrische Intervention kannn nicht durch eine Privat Nutzer App abgedeckt werden. Siehe dazu die offizielle Empfehlung der Rega : > https://www.rega.ch/fragen-und-antworten#faq_537
Auf welchen Smartphones läuft die Uepaa® Safety App?
Auf welchen Smartphones läuft die Uepaa® Safety App?
Die Uepaa® Safety App läuft auf Smartphones mit den Betriebssystemen Apple iOS 13 oder neuer und Android 6.0 oder neuer. Wegen fehlender Marktdurchdringung unterstützen wir zur Zeit keine Windows Smartphones.
Was ist mit explosionsgeschützten Smartphones (Ex-Phones)?
Die Uepaa® Safety App läuft auf Ex-Phones mit dem Android Betriebssystem. Explosionsgeschützte Geräte sind besonders robust und erfüllen erhöhte Sicherheitsanforderungen. Verschiedene Hersteller bieten ATEX und IECEX zertifizierte Geräte an, beispielsweise iSAFE Mobile, Bartec oder Astron. Bitte wenden Sie sich an uns, sollten Sie Fragen zur Nutzung solcher Geräte zusammen mit der Uepaa® Safety App haben.
Wie aktiviere ich Totmann Funktion in der App?
Muss die Uepaa® Safety App immer eingeschaltet sein?
Ja, wir empfehlen vor jedem Arbeitstag einen kurzen Test des Betriebsstatus durchzuführen. Die App kontrolliert, dass alle relevanten Funktionen zur Überwachung und Alarmierung einwandfrei funktionieren. Die Uepaa® Safety App kann danach in den Hintergrund verschoben und muss nicht aktiv im Vordergrund gehalten werden.
Muss der Mitarbeiter die Überwachung selber aktivieren?
Ja, bei jedem Start der Uepaa® Safety App muss der Mitarbeiter die gewünschte oder durch den Arbeitgeber definierte Überwachung aktivieren. Hier stehen drei Funktionen zur Wahl: 1) Unfallerkennung 2) zeitgesteuerte Checks und 3) einmaliger Check. Je nach Branche und Einsatz eignen sich unterschiedliche Kombinationen. Wir empfehlen den Mitarbeitern diesbezüglich klare Vorgaben zu machen und beraten sie dabei gerne.
Wie ist die Ortungsgenauigkeit und insbesondere in Gebäuden?
Zur Ortung greift die Uepaa® Safety App auf die Location Services von Android und iOS zu. Diese nutzen sowohl GPS wie auch WLAN zur Bestimmung der Position. Besteht kein direkter Sichtkontakt zum Satelliten oder sind keine bekannten WLAN Router in der Nähe, kann insbesondere in Gebäuden eine eingeschränkte Genauigkeit resultieren.
Wie sicher ist die Alarmierung und insbesondere bei schlechtem GSM Netz?
Die Uepaa® Safety App ist redundant aufgebaut und nutzt alle verfügbaren Kanäle um Alarme an unsere Notrufzentrale abzusetzen. Dies geschieht via SMS, oder Internet (via 3G/4G oder über WLAN). Je nach Verfügbarkeit des Telefonnetzes kann unter Umständen kein Anruf zur oder ein Rückruf von der Notrufzentrale stattfinden. In diesen Fällen wird über die Eskaltionsstufen 1-3 eskaliert.
Können wir die Uepaa® Safety App auch nutzen wenn kein Netz vorhanden ist?
Eingeschränkt. Wenn keine Verbindung zum Netz besteht kann nie ein Alarm abgesetzt werden. Ausser der Alarm wird vorgängig gestellt - und so haben wir den Zeitalarm ausgelegt - auch als "Vorab-Alarm" bekannt. Dieser Alarm ist nicht nur in der App aktiv, sondern wird "vorab" bei der Uepaa Notrufzentrale ebenfalls aktiviert. Diese Funktion wird z.B. von Mitarbeitern genutzt vor dem Eintreten in Keller, Unterwerke, Staumauern etc. wo sie wissen, dass keine Verbindung möglich ist. Wird dieser Alarm nicht vor dem gesetzten Zeitpunkt durch den Mitarbeiter storniert, löst die Uepaa Notrufzentrale den Alarm aus.
Wie steht es um den Stromverbrauch?
Die Nutzung von Location Services und insbesondere GPS benötigt Strom. Die Uepaa App ist soweit optimiert, dass Mitarbeiter ihr Smartphone ohne Einschränkungen nutzen können. Je nach Betriebssystem, Modell und Alter variiert der zusätzliche Akkuverbrauch von 0.8 bis max 1,2% pro Stunde. Dieser Wert wird durch die Aktivierung der kontinuierlichen Unfallerkennung marginal erhöht (Erhöhung der Sensor Aktivität und damit auch der Rechenleistung).
Wird der Mitarbeiter informiert, wenn kein Netz oder GPS verfügbar ist?
Ja, die App meldet sich sobald relevante Funktionen wie Positions-Daten, die Verbindung zur 24/7 Notrufzentrale oder die Batterie ungenügend sind. Den Betriebsstatus kann der MA auch jederzeit manuell prüfen.
Wie funktioniert die Unfallerkennung und Notrufe
Wie detektiert die App einen potentiellen Unfall?
Die App detektiert den Stillstand des Telefons aber nicht den Unfall als solches. Dazu ist die Sensor Analytik nicht in der Lage, respektive zu viele Fehlalarme wäre die Folge. Die Lagesensoren sind so optimiert, dass sie trotz Rumpfbewegungen, wie z.B. durch Atmen, den Stillstand einer Person erkennen.
Wie vermeiden wir dennoch Fehlalarme?
Fehlalarme passieren. Das ist in der betrieblichen Nutzung normal und darum kümmern wir uns. Der Prozess ist wie folgt:
- Die App alarmiert den Mitarbeiter und hat 5 Minuten Zeit den Alarm zu stornieren (Qualifikation - Schritt 1)
- Rückruf durch die Uepaa 24/7 Notrufzentrale (Qualifikation - Schritt 2)
- Scheitert die Entwarnung, wir die Firma informiert, der Fall besprochen und die Intervention gestartet (Eskalation - Schritt 3)

Wer entscheidet über den Einsatz von Rettungskräften?
Beim willensabhängigen Alarm und bestehendem Telefonkontakt, hat der Mitarbeiter immer die Möglichkeit direkte Anweisungen zur Rettung zu äußern. Im Rahmen der Zusammenarbeit werden üblicherweise bevorzugte lokale Blaulicht Partner im Eskalationsprozess hinterlegt. Die firmeninternen Eskalationsstufen, die wir bei einem willensunabhängigen Alarm einbinden, müssen nur den Notruf qualifizieren und den Einsatz autorisieren.
Mit welchen Rettungs Partnern arbeitet Uepaa zusammen?
Die App wurde zusammen mit der Rega entwickelt aber wir sind grundsätzlich in der Lage alle von Ihnen gewünschten Rettungskräfte aufzubieten. Über die International Assistance Group sind wir gar in der Lage über 450 internationale Partner aufzubieten, sollten sich Ihre Mitarbeiter auch mal im Ausland unterwegs sein. Aus unserer Erfahrung eignen sich zur Qualifikation von Firmen Alarmen in vielen Fällen lokale Notruf Organisationen (z.B. Notruf 144) oder die Polizei. Diese haben eine sehr schnelle Reaktionszeit.
Wie kommen die Rettungspartner ggf. auf unser Firmengelände?
Habe Sie keine interne 24/7 Sanität, dann ist es empfehlenswert vordefinierte lokale Rettungspartner zu berücksichtigen, sprich zu nominieren. Zutrittscode oder ander relevante Informationen wie Standort der Schlüsselbox oder andere Anweisungen hinterlegt die Uepaa im Firmen Eskalationsprozess und gibt diese im Notfall an Rettungspartner weiter.
Können wir die Rettung selber koordinieren?
Ja, haben Sie eine interne 24/7 Betriebssanität oder ähnliches, dann macht es Sinn diese Stelle als Eskalationsstufe zu nominieren. Insbesondere bei grösseren Firmen ist das durchaus oft der Fall. Sprich ab da läuft die Koordination der Hilfe vor Ort wie zu externen Rettungspartner aus der internen Leitstelle.
Wer trägt die Kosten eines Rettungseinsatzes?
Ein Rettungseinsatz wird immer durch eine uns bekannte Person ihrer Firma autorisiert. Entweder der Mitarbeiter in Not oder durch Eskalationsstelle. Folgekosten gehen immer zu Lasten der Firma.
Rollout und Administration
Wie installatieren wir die App bei den Mitarbeitern?
Nach erfolgreicher Aufschaltung des Firmen Accounts erhält jeder Mitarbeiter eine SMS mit Downloadlink. Die Installation erfolgt dann ganz einfach über den Appstore oder Google Playstore.
Benötigen wir pro Mitarbeiter eine Lizenz?
Ja, wir empfehlen die App auf dem persönlichen Mobiltelefon des jeweiligen Mitarbeiters zu installieren. Unfälle passieren oft nicht am Arbeitsplatz sondern in der Peripherie. Die Aktivierung auf anonymen Pikett Mobiltelefonen empfehlen wir daher nicht.
Benötigen wir die Schulung der Mitarbeiter?
Die App ist bei über 120'000 User im Einsatz. Insofern ist der Umgang mit der App selbsterklärend. Natürlich fürt die Uepaa AG gerne auch Schulungen bei Ihnen durch. Wichtiger ist es sicherlich die Verwendung der App in den internen Prozessen und Arbeitsanweisungen zum Thema Alleinarbeit zu verankern.
Wie stellen wir als Arbeitgeber sicher, dass die Uepaa® Safety App regelmässig genutzt wird?
Die monatlichen Nutzungsberichte erlauben es den Einsatz und die korrekte Nutzung zu kontrollieren. Fehlerhafte Installationen oder falsche Bedienung wird in den monatlichen Qualichecks der Uepaa AG sofort sichtbar. Sie können Korrekturmassnahmen gezielt einleiten - damit im Ernstfall alles funktioniert.
Wie Verwalten wir die Lizenzen der Mitarbeitern?
Mutationen des Mitarbeiterbestandes können sie uns per Mail an support@uepaa.ch mitteilen. Der Erwerb weiterer Lizenzen oder ein Upgrade des Preisplans ist jederzeit möglich. Erlischt die Lizenz eines Mitarbeiters, so kann er weiterhin als Privatperson die Basisfunktionen der Uepaa App nutzen.
Datenschutz
Wer sieht die Daten des Mitarbeiters?
Die Gewährleistung der Privatsphäre nehmen wir sehr ernst. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich keine Einsicht auf die Positionsdaten der Mitarbeiters. Standortinformationen werden nur bei aktiver Eskalation mit dem Arbeitgeber und Blaulicht geteilt - zudem nur über den Zeitraum der letzten zwei Stunden.
Benötigen wir zusätzliche Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern?
Nein, Als Arbeitgeber kann Uepaa innerhalb der bestehenden Arbeitsverträge verwendet werden. Sie müssen keine zusätzlichen Datennutzungs Vereinbarungen mit dem Mitarbeiter abschliessen
Werden Personendaten ins Ausland übertragen?
Es ist möglich, dass bei Repatriierungseinsätzen Personendaten in Drittstaaten übermittelt werden müssen, in denen kein mit der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung vergleichbares Datenschutzniveau gegeben ist.